Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.04.1996 - 4 UF 454/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 87
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 8 UF 94/07
Zurechnung eines Wertpapierdepots zum Endvermögen eines Ehegatten
Während der Kläger betreffend seinen Ausgleichsanspruch die Darlegungs- und Beweislast für sein Endvermögen trägt, hat die Beklagte als Anspruchstellerin der Widerklage für das beiderseitige Endvermögen im Sinne von § 1375 Abs. 1 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast (…vgl. Palandt-Brudermüller, BGB, 66. Auflage 2007, § 1375, Rn 33 mwN;… Johannsen/Henrich-Jaeger, Eherecht, 4. Aufl. 2003, BGH FamRZ 1986, 1196, BGH NJW 1987, 321; OLG Hamm FamRZ 1997, 87). - OLG Brandenburg, 03.05.2004 - 9 WF 78/04
Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe
Die Darlegungs- und Beweislast den Zugewinnausgleich begehrenden Ehegatten erstreckt sich hinsichtlich des Endvermögens des anderen Ehegatten nicht nur auf den Wert einzelner Gegenstände, sondern auch auf die das Endvermögen mindernden Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten bzw. auf das Nichtvorhandensein solcher Verbindlichkeiten (OLG Hamm, FamRZ 1997, 87). - OLG Hamm, 06.07.2011 - 33 U 1/10 Dies gilt auch für negative Tatsachen (OLG Hamm, FamRZ 1997, 87; OLG Klön, NJW-RR 1999, 229).
- OLG Düsseldorf, 23.05.2022 - 3 WF 89/21
Aufhebung der Ablehnung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen …
Die Darlegungs- und Beweislast für das beiderseits vorhandene Endvermögen liegt im Grundsatz bei dem, der den Ausgleichsanspruch geltend macht (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1996 - 4 UF 454/95 - FamRZ 1997, 87), und zwar auch bezüglich der Verbindlichkeiten (OLG Hamm, Urteil vom 13.06.1997 - 12 UF 223/95 - FamRZ 1998, 237).